
Wer viel schafft, braucht auch Pausen – Unsere Betriebsruhezeiten:
Während unserer Betriebsferien kann keine Bearbeitung von Rechnungen erfolgen. Rechnungen, die bis zu 8 Tagen vor unseren Betriebsferien eingehen, werden innerhalb der Skontofrist bearbeitet und angewiesen. Rechnungen, welche danach eingehen, können erst nach unserem Betriebsurlaub bearbeitet werden. Brückentage sind von dieser Regel ausgenommen.
- 19.12.2025 – 09.01.2026
- 15.05.2026
- 05.06.2026
- 18.12.2026 – 08.01.2027
Leistungserklärungen Stahlbetonfertigteile
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